Bekanntmachung

zur Wahl der Vertreterversammlung

Bekanntmachung der gewählten Vertreter*Vertreterinnen

Nachdem vom 22.02.2021 bis 26.02.2021 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter*Vertreterinnen und der gewählten Ersatzvertreter*Ersatzvertreterinnen gemäß § 43a Abs. 6 des Genossenschaftsgesetzes ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen unserer Bank, ihrer Niederlassungen und Filialen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter*Vertreterinnen und Ersatzvertreter*Ersatzvertreterinnen verlangen.

 

Elsdorf, den 17.03.2021

Der Vorstand der Volksbank Erft eG

im Auftrag der Wahlausschussvorsitzenden


Bekanntmachung

zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung der Volksbank Erft eG findet geheim in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) statt, und zwar in der Zeit

von Montag, 22.02.2021, 08:30 Uhr

bis Freitag, 26.02.2021, 18:00 Uhr.

Gemäß § 26 d unserer Satzung sind alle Mitglieder der Volksbank Erft eG wahlberechtigt, die bis zum heutigen Tag in die Liste der Mitglieder der Bank eintragen sind. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht (§ 9 Abs. 5 unserer Satzung). Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen (z. B. Minderjährige) sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlich Bevollmächtigten ausüben.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt auf einer zugriffssicheren Registrierungsplattform in elektronischer Form (digitales Wahllokal). Die Mitglieder erhalten rechtzeitig vor der Wahl im Rahmen des Versandes der Mitgliederzeitung „Me!ne Bank“ 01/2021 die erforderlichen Zugangsdaten in postalischer Form.

Können Mitglieder z. B. aufgrund eines fehlenden Internetzugangs nicht online wählen, besteht die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe in allen Filialen unserer Bank zu den üblichen Öffnungszeiten. Hierfür werden die Zugangsdaten aus der Wahleinladung sowie der Personalausweis benötigt.

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste und die Wahlordnung sind während des Wahlzeitraums im digitalen Wahllokal einsehbar. Darüber hinaus liegt die Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung noch bis zum 17.01.2021 sowie während des gesamten Wahlzeitraums zu den üblichen Öffnungszeiten in unseren Filialen zur Einsicht durch die Mitglieder aus.

 

Elsdorf, den 12.01.2021

Der Vorstand der Volksbank Erft eG

im Auftrag der Vorsitzenden des Wahlausschusses


BEKANNTMACHUNG

zur Wahl der Vertreterversammlung

 

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in allen Filialen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung einschließlich der Ersatzvertreter.

 

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 03.01.2021, eingereicht werden. Diese Listen müssen 205 wählbare Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).

 

Elsdorf, den 21.12.2020

 

Volksbank Erft eG

- Die Wahlausschussvorsitzende –


Abstimmen und Gutes tun:

Wahl der Vertreterversammlung vom 22.02. bis 26.02.2021

Nutzen Sie Ihr aktives Stimmrecht als Mitglied!

 

Liebe Mitglieder der Volksbank Erft eG!

Innerhalb der Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen für die Bank getroffen. Sie stellt unter anderem den Jahresabschluss fest, entscheidet darüber, wie der Gewinn der Bank verwendet wird und bestimmt über die Besetzung des Aufsichtsrates.

Die Vertreterversammlung wird von den Mitgliedern unserer Genossenschaft gewählt. Wir laden Sie als Mitglied daher herzlich zur Teilnahme an unserer Vertreterwahl 2021 ein. Nutzen Sie in der Zeit vom 22.02.2021 (08:30 Uhr) bis 26.02.2021 (18:00 Uhr) Ihr Stimmrecht und wählen Sie mit. Und mit Ihrer Stimme unterstützen Sie zusätzlich die Region, denn für jede abgegebene Stimme spenden wir 2 Euro (maximal insgesamt 20.000 Euro) an gemeinnützige Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet.

Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Zur Wahl steht eine vom Wahlausschuss aufgestellte Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) für die Vertreterversammlung (Listenwahl).

Um Ihnen gerade jetzt eine besonders sichere, einfache und bequeme Stimmabgabe zu ermöglichen, haben wir für Sie ein Online-Wahlportal eingerichtet. In einem Passwort geschützten Bereich im Internet können Sie als wahlberechtigtes Mitglied gemäß § 26 d unserer Satzung im Zeitraum vom 22.02.2021 (08:30 Uhr) bis 26.02.2021 (18:00 Uhr) Ihre Stimme abgeben.

Das Wahlportal erreichen Sie über den Button "Jetzt im Online-Wahllokal abstimmen".  

Um das Wahlportal zu nutzen, benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer sowie Ihr Passwort aus Ihrer Wahleinladung, die wir Ihnen gemeinsam mit der Mitgliederzeitung 01/2021 zugestellt haben.   

Wenn Sie keinen eigenen Internetzugang besitzen, können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten auch in unseren Filialen online wählen. Zu diesem Zweck benötigen Sie ebenfalls Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Passwort gemäß Wahleinladung.

Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Stimme!

Ihre Volksbank Erft eG

- Der Wahlausschuss -