BEKANNTMACHUNG

zur Wahl der Vertreterversammlung

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in allen Filialen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl unserer Vertreterversammlung.

 

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung, also spätestens bis zum 06.01.2025, eingereicht werden. Diese Listen müssen 207 wählbare Vertreter/Vertreterinnen und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter/Ersatzvertreterinnen enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).

 

Elsdorf, den 23.12.2024

 

Volksbank Erft eG

- Die Wahlausschussvorsitzende -