Die Wahl zur Vertreterversammlung der Volksbank Erft eG findet geheim in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) statt, und zwar in der Zeit
von Montag, d. 17.02.2025, 08:30 Uhr,
bis Donnerstag, d. 20.02.2025, 18:00 Uhr.
Gemäß § 26 d unserer Satzung sind alle Mitglieder der Volksbank Erft eG wahlberechtigt, die bis zum heutigen Tag in die Liste der Mitglieder der Bank eintragen sind. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht (§ 9 Abs. 5 unserer Satzung). Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen (z. B. Minderjährige) sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt auf einer zugriffssicheren Registrierungsplattform in elektronischer Form (digitales Wahllokal). Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten rechtzeitig vor der Wahl die erforderlichen Zugangsdaten in postalischer Form.
Können Mitglieder z. B. aufgrund eines fehlenden Internetzugangs nicht online wählen, besteht die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe in allen Filialen unserer Bank zu den üblichen Öffnungszeiten. Hierfür werden die Zugangsdaten aus der Wahleinladung sowie der Personalausweis benötigt.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste und die Wahlordnung sind während des Wahlzeitraums im digitalen Wahllokal einsehbar. Darüber hinaus liegt die Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung während des gesamten Wahlzeitraums zu den üblichen Öffnungszeiten in unseren Filialen zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Elsdorf, den 21. Januar 2025
Volksbank Erft eG
- Die Wahlausschussvorsitzende -