Die Vertreterversammlung der Volksbank Erft eG ist nach der Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Grevenbroich eG um Vertreter zu ergänzen, die ausschließlich von den Mitgliedern der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG gewählt werden. Wählbar sind ebenfalls nur Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung und auch die Wählbarkeit ist die zum Zeitpunkt
der Verschmelzung (18.08.2017) eingetragene Mitgliedschaft bei der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG.
Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zur Ergänzungswahl der Vertreterversammlung lag zusammen mit der Wahlordnung vom 26.10.2017 bis 09.11.2017 in allen Geschäftsstellen der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Die Wahlliste enthält den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung einschließlich der Ersatzvertreter.
Weitere Listen können gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist. Die Auslegefrist endet am 09.11.2017. Diese Listen müssen von mindestens 150 Mitgliedern der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG unterzeichnet sein. Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die in der Satzung genannten Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die erforderliche Anzahl von wählbaren Vertretern und Ersatzvertretern enthält.
Sollten keine weiteren Listen eingehen, so findet die Wahl über die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste am 12. Dezember 2017 in allen Geschäftsstellen der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG während der üblichen Öffnungszeiten statt. Briefwahl ist zulässig.
Wir rufen die Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG auf, ihr Stimmrecht aktiv zu nutzen und sich an der Wahl zu beteiligen.
Volksbank Erft eG
- Der Wahlausschussvorsitzende –