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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbee und telefoniert

VR-Kündigungsgeld

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das VR-KündigungsGeld bietet Ihnen die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Jetzt online eröffnen Jetzt Termin vereinbaren

    Flexibel

    Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

    Profitabel

    Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

    Praktisch

    Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

    Produktdetails

    Ihre Vorteile

    • Sie haben eine planbare Geldanlage mit einer Kündigungsfrist von nur 45 Tagen.
    • Sie erhalten marktgerechte Zinsen.
    • Der Zinssatz wird regelmäßig an die Entwicklung am Zinsmarkt angepasst.
    • Sie setzen auf eine sichere Anlage und gehen kein Kursrisiko ein.

    Konditionen

    Stand: 16.06.2025
    Mindestanlagesumme10.000,00 € *
    Kündigungsfrist45 Tage
    variabler Zinssatz, derzeit 1,25 %

    *Es besteht die Möglickeit einer Zuzahlung.
    Eine Teilverfügung ist mit 45 tägiger Kündigungsfrist möglich. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag von 10.000,00 €.

    So funktioniert's

    Wenn Sie bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, eröffnen Sie den VR-KündigungsGeld dort mit nur wenigen Klicks. Natürlich begrüßen wir Sie auch gern bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf. Wählen Sie in diesem Fall einfach „Jetzt Termin vereinbaren”.

    FAQ zum VR-KündigungsGeld

    Wie schnell komme ich an mein Geld?

    Sie können das VR-KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

    Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

    Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

    Wann erhalte ich die Zinsen?

    Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer