In jeder Genossenschaft gilt ein demokratisches Grundrecht, das Recht auf Mitbestimmung. Dieses Recht auf Mitbestimmung haben Mitglieder der Volksbank Erft eG. Denn sie sind als Teilhaber ihrer Bank gleichermaßen Miteigentümer.
Alle vier Jahre wählen die Mitglieder der Volksbank Erft eG ihre Vertreterinnen und Vertreter. Diese üben im Rahmen der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung der Bank die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Genossenschaft aus. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Volksbank Erft eG. Die Vertreterversammlung besteht aktuell aus 206 Vertreterinnen und Vertreter und entscheidet beispielsweise über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung. Außerdem entscheidet sie über die Besetzung des Aufsichtsrates und über wichtige Vorhaben.
Jede gewählte Vertreterin bzw. jeder gewählte Vertreter hat - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile - eine Stimme und repräsentiert bei der Volksbank Erft eG 125 Mitglieder. Bei der Vertreterwahl gilt das Regionalprinzip. Das bedeutet, dass die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter proportional der Anzahl der Mitglieder aus den einzelnen Filialbereichen entspricht.
Die letzte Vertreterwahl fand im Februar 2021 statt.