Gesetzliche Änderungen

Änderungen bei den Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr (nach AWG/AWV)

Am 01.09.2013 sind umfangreiche Änderungen in den Meldepflichten zum Außenwirtschaftsverkehr (nach AWG / AWV) in Kraft getreten. Unter anderem werden die Meldungen nur noch elektronisch und vom Meldepflichtigen selbst von der Deutschen Bundesbank akzeptiert. Dazu kann das "Allgemeine Meldeportal Statistik- AMS" der Deutschen Bundesbank genutzt werden.

Seit dem 04.11.2013 ist diese Meldung (auf den Anlagen Z 4 oder Z 10 zur AWV) direkt von Ihnen elektronisch einzureichen. Dies gilt auch für die Zahlungen bzw. Meldungen im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung bei der Verwendung von Zahlungsverkehrsprogrammen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesbank oder über deren entgeltfreie Hotline (Servicezentrum Außenwirtschaft: 0800 1234 111).

Entgelte und Kosten für Auslandsüberweisungen entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (einsehbar in unseren Filialen).