Wertpapierdepot

Alles in einer Hand

Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei Ihrer Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Filiale oder online kaufen oder verkaufen möchten. Und mit dem zugehörigen Brokerage in der VR Banking App haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei.

Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)

Unser Depot Online

Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App

Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.

  • Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
  • Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
  • Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
  • Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.

Mehrwert mit dem Depot Komfort

Zusätzliche Vorteile sichern

Umfangreiche Service- und Beratungsleistungen zu attraktiven Konditionen. Das Depot Komfort überzeugt mit flexiblen Möglichkeiten Wertpapiergeschäfte zu tätigen, individueller Beratung und attraktiven Zusatzleistungen. So können Sie die Chancen, die sich aus Ihren Anlagen ergeben, optimal nutzen!

  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten sowie  Ordererteilung vor Ort in der Filiale oder online bequem von zu Hause

meinDepot

kostenfrei für junge Kunden unter 31 Jahren

Traden ohne Wenn und Aber? Preisgünstig, jederzeit und überall? Dann ist meinDepot genau das Richtige für alle Kunden unter 31 Jahren. Ab 4,95 Euro können Sie mit meinDepot an der Börse traden. Legen Sie gleich los: meinDepot direkt online eröffnen und einfach, immer und überall traden.

  • Kostenfreie Depotführung (maximal ein meinDepot pro Kunde)
  • Kostenfreie Sparpläne
  • Trades für nur 4,95 Euro bei Tradegate und Quotrix
  • 5 Free-Trades in den ersten 12 Monaten
  • persönliche Ansprechpartner

 

Weitere Informationen zu meinDepot finden Sie mit dem Klick auf hier!


Depot eröffnen - das ist zu tun

Kunde mit OnlineBanking?

Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.

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Alle Finanzen auf einen Blick!

Wechseln Sie zu Ihrer Volksbank Erft eG

Der Depotwechsel zu uns ist ganz einfach und bequem. Übertragen Sie einzelne Wertpapiere oder Ihr ganzes Depot von anderen Anbietern zu Ihrer Volksbank Erft eG und profitieren Sie von unserer leistungsstarken Brokerage-Plattform.

Wir sind natürlich für Sie da, wenn Sie noch weitere Fragen haben oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.


Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Erft eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Erft eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.