VR-KündigungsGeld

So funktioniert das VR-KündigungsGeld

Sind Sie auf der Suche nach einer sicheren und attraktiven Anlagevariante ohne Kursrisiko, welche Sie mit einer angemessenen Kündigungsfrist flexibel bleiben lässt? Dann ist unser VR-KündigungsGeld eine tolle Alternative für Sie! Denn mit dem VR-KündigungsGeld bestimmen Sie neben der individuellen Höhe Ihres Anlagebetrages¹ auch die Anlagedauer und profitieren dabei von einer marktgerechten Verzinsung.

Ihre Vorteile

  • Sie haben eine planbare Geldanlage mit einer Kündigungsfrist von nur 45 Tagen.
  • Sie erhalten marktgerechte Zinsen.
  • Der Zinssatz wird regelmäßig an die Entwicklung am Zinsmarkt angepasst.
  • Sie setzen auf eine sichere Anlage und gehen kein Kursrisiko ein.

Produkdaten

Mindestanlagesumme 10.000,00
Zuzahlungsmöglichkeit Ja
Kündigungsfrist 45 Tage
Teilverfügbarkeit 1 Ja
variabler Zinssatz, derzeit
1,50 %
Stand: 20.09.2024

1 Eine Teilverfügung ist mit 45 tägiger Kündigungsfrist möglich. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag von 10.000 €.

Noch Fragen?

Unser Team ist gerne für Sie da, falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Häufige Fragen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Ja, Zuzahlungen während der Laufzeit sind möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Erft eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Erft eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank Erft eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.